Archiv Felsberg

Die Mühle in Wolfershausen

Der Beruf des Müllers galt bis ins späte Mittelalter hinein als ein „unehrliches Gewerbe“. Deshalb oblag es u.a. den Müllern die Leichen der verurteilten Verbrecher von den Hinrichtungsstätten zu holen und beizusetzen.

Im Staatsarchiv Marburg befindet sich die ausführliche Urkunde über die letzte Hinrichtung im Amt Felsberg vom 8. März 1695 auf dem Galgenberg am Heiligenberg wurde eine Frau wegen Kindesmordes zum Tode verurteilt.

In solchen sehr seltenen Fällen mussten die Müller von Gensungen, Niedervorschütz, Deute und Neuenbrunslar „Säckeldienste“ (den Transport) verrichten.

Quelle: Das alte Gensungen – Rolf Fröhlich, Heinz Körner

Die Stadt Felsberg hat 16 Stadtteile – nicht alle hatten Mühlen in ihren Dörfern. In den betroffenen Stadtteilen wird die Geschichte der Mühlen erzählt.

Wolfershausen ist ein geschlossenes Dorf mit unregelmäßigem Grundriss, im Osten von einer Ederschleife umschlossen. Die Ersterwähnung ist datiert 1061 als Wolfeshuson. Bei dem Beleg zu 1061 ist nicht eindeutig zu entscheiden, ob er auf Wolfershausen oder auf die Wüstung Wolfshausen (nordöstlich von Homberg (Efze) zu beziehen ist.

Seit 1523 gibt es die Mühle am Nordostrand der Ortsgemarkung an der Eder. 1686 gelangt sie in die Hände der Familie Sommerlade. 1786 verfügt sie über drei Mahlgänge und einen Schlaggang. Das zum Betrieb erforderliche Wasser wurde der Eder entnommen. Der Antrieb des Werkes erfolgt durch eine Turbine. Der Höhenunterschied betragt l,4l m und die nutzbare Kraft bis zu 93 PS = 68 kW. Betrieben wurden vier Walzenstühle, ein Mahlgang, eine Kreissäge, eine Ölmühle und eine elektrische Lichtanlage; gegenwärtig wird ein Generator betrieben. An der Ableitungsstelle liegt ein Streichwehr von rund 200 m Breite. Die Stauhöhe ist auf 149,467 ü. NN festgelegt. Das Eichpfahlprotokoll wurde am 28. Aug. 1856 gefertigt. Danach wurde die Wasserkraft durch fünf Wasseräder gewonnen. Das Niederschlagsgebiet beträgt für die Anlage 3.320 qkm. Der Betriebsuntergraben ist 40 m lang.

Der Erbleihbrief für die Mühle in Wolfershausen soll hier einmal exenplarisch abgedruckt werden:

Von Gottes Gnaden! Wir, Wilhelrn der lX,, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Hersfeld, Graf zu Katzenelnbogen, Ditz, Ziegenhain, Nidda, Schaumburg und Hanau pp. bekennen hierntit, nachdem vermöge letzteren Erbleihbriefes de dato Cassel, den 29. März 1786, unsere zu Wolfershausen, hiesigen Amts an der Edder liegende Mühle, welche in drei Mahlgängen und einem Schlaggang, samt Haus uird Stallung, auch drei Acker Garten besteht, und in dem errichteten, abschriftlich beigebogenem Invetario näher beschrieben wird, dem Johann Heinrrich Sommerlade und Anna Elisabeth, geborene Bräutigam, zu wahrer Erbleihe eingetan und übergeben, dabei aber unter anderem vorbehalten werden, dass dieselben bei denen hiniede sich zutragenden Fälle und Veränderungen recogniziert und darüber neue Verbriefung ausgewirkt werden solle, dass wird demnach, da bemeldete Erbleihbeständer die Mühle curmpertinentis ihrem Sohn Johannes Sommerlade und dessen Braut Anna Katharina Gehrhold nach ausgewirktem lehnherrlichen Consens gerichtlich übergeben haben, nunmehr diese mit gedachter Mühle und ihren Zubehörungen anderweit gnädigst beliehen haben.

Wir tun da auch hiermit und in Kraft dieses Briefes dergestalt dass Sie und ihre Erben, und zwar sowohl männlich als weibliche Descendanz, diese Mühle und Zubehör, wie sie der Vatter bisher inne gehabt, zu wahrem Erbleihrecht besitzen und nach ihrem besten Vermögen, jedoch der Mühlenordnung in allem gemäß, nutzen und gebrauche, aber ohne unseren oder unserer Oberrent-Kammr ausdrücklichen Consens nicht verkaufen, versetzen, verpfänden, verteilen, noch auf einige andere Weise etwas davon veräußern, die darauf befindlichen Gebäude, welche ohne gleichmäßig ausgewirkte Bewilligung so wenig als die drei Mahlgänge und der Schlaggang vermehrt werden dürfen, samt dem Wehr und sämtlichen Mühlenwerk auf ihre alleinige Kosten und ohne unser Zutun in gutem baulichen Stand und Wesen erhalten sollen, jedoch wollen wir ihnen das dafür erforderliche Gehölz auf beigebrachte Bescheinigung gegen Entrichtung desjenigen, was darfür nach unserem Fort- und Pflanz-Regulativ zu bezahlen ist, aus unseren dasichen Waldungen anweisen, und ihn die dabei hergebrachten Dienste von unseren Unterthanen ferner leisten lassen usw.

So geschehen Cassel, den 22. May 1801

Wilhelm Landgraf

gez. Mellor

 

 

Quellen:

Wasser- und Windmühlen im Schwalm-Eder-Kreis – eine Bestandsaufnahme von Th. Hans-Dieter Scholz

Wasserbuchakte des Reg.Präs.Kassel – 38/1 – Nr. 49 Melsungen, Umfrage 1985 – TK Gudensberg

Info aus dem Historischen Ortslexikon über unsere Mühlen in den Stadtteilen

Rolf Fröhlich – Heinz Körner: DAS ALTE GENSUNGEN

Broschüre: Kreissängerfest - 75 Jahre MGV Liederkranz Wolfershausen

 


Dieser Beitrag wurde eingestellt von: Elke Lück
Zurück